DVFA-Standards

Bei der Zunahme der Regulierungsdichte wird es auch immer wichtiger, dass die Finanzbranche eigene Initiativen ergreift, um mit Maßnahmen der Selbstregulierung eine mögliche Überregulierung von außen zu vermeiden. Die DVFA hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, in ihren eigenen Fachgremien Standards im Sinne von „Best Practice“-Regeln zu erarbeiten. Außerdem arbeiten Mitglieder und Mitarbeiter der DVFA in nationalen und internationalen Fachgremien an der Erarbeitung von Konzepten und Standards mit, deren Ergebnisse hier ebenfalls dargestellt werden.

Standards ermöglichen es Berufsangehörigen und anderen Marktteilnehmern, Produkte und Dienstleistungen transparenter zu gestalten und so den Finanzmarkt im Interesse aller effektiver zu machen.

Sie beziehen sich auf die grundsätzliche Ausübung des Berufs und entsprechende ethische Vorgaben, wie auch auf das fachspezifische Arbeiten im Research, im Banking und im Asset Management.

DVFA-Framework for Responsible Investment Policies and Impact (DVFA FRIPI)

18 Dimensionen nachhaltiger Anlagepolitik – DVFA veröffentlicht grundlegend überarbeiteten Leitfaden und kostenfreies Tool zu verantwortungsvoller Anlagepolitik

Der Berufsverband der Investment Professionals in Deutschland e. V. (DVFA) hat heute den aktualisierten Leitfaden zur Definition einer verantwortungsvollen Geldanlagepolitik veröffentlicht.

Unter der Federführung von Nachhaltigkeitsexperten des Fachausschusses Impact, Teil der DVFA-Kommission Governance & Sustainability, wurden das bestehende Rahmenwerk und das zugehörige individualisierbare Tool grundlegend überarbeitet.

„Nachhaltige Geldanlagen können sehr unterschiedlich ausgeprägt sein“, sagt Dr. Gunnar Friede, Leiter des DVFA-Fachausschusses Impact. „Mit unserem Tool können wir die Unterschiede zwischen verschiedenen Nachhaltigkeitsangeboten umfassend analysieren und bewerten.“ Mit dem DVFA Framework for Responsible Investment Policies and Impact (DVFA FRIPI) stellt die DVFA auch ein Instrument zur Definition einer verantwortungsvollen Anlagepolitik zur Verfügung.

Markus Ketterer, Mitglied im DVFA-Fachausschuss Impact: „Mit den jetzt 18 Bewertungsdimensionen für nachhaltige Investments können Investoren strukturiert festlegen, wie wichtig ihnen zum Beispiel regulatorische Mindestanforderungen, ESG- und Impact-Kriterien sind. Dabei behalten wir die regulatorische Entwicklung weiter im Blick, so etwa die Vorstöße der europäischen Aufsicht zur Weiterentwicklung der Definition nachhaltiger Investitionen. Grundsätzlich aber ist eine solch umfassende, systematische Bewertungsmöglichkeit für nachhaltige Geldanlagen neu.“

Prof. Dr. Dirk Söhnholz, ebenfalls Mitglied des Impact-Fachausschusses und Initiator des Tools ergänzt: „Ich nutze DVFA PRISC, den Vorläufer des DVFA FRIPI Tools, bereits seit mehreren Jahren für die Definition meiner Nachhaltigkeitspolitik und für die Beratung institutioneller Kunden. ESG-ETFs erfüllen nur ein Drittel und SDG-ETFs nur die Hälfte meiner Nachhaltigkeitsanforderungen. Nur wenige aktive Fonds kommen meinem Nachhaltigkeitsideal nahe. Bei anderen Investoren kann das ganz anders aussehen.“ Mit DVFA FRIPI kann der Anwender seine individuelle Responsible Investment-Policy durch Gewichtung von insgesamt 18 Kriterien definieren: Regulatorische Anforderungen, Ausschlüsse, Impact/SDG-Ziele, ESG-Methodik/Messung, Engagement/Voting und Divestment-Möglichkeiten. Anschließend können frei wählbare Portfolios oder Fonds anhand von jeweils drei Ausprägungen der Kriterienerfüllung eigenständig bewertet werden.

Oktober 2024

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DVFA FRIPI Leitfaden

DVFA FRIPI Guideline

DVFA FRIPI Tool

Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions

Die Mitglieder der DVFA-Arbeitsgruppe Fairness Opinions

Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, Leiter, HHL Leipzig Graduate School of Management

Prof. Christian Aders, stv. Leiter, Senior Managing Director, ValueTrust Financial Advisors SE/PVT Financial Advisors SE

Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser, Ludwig-Maximilians-Universität München

Prof. Dr. Christian Decher, Off Counsel, Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Peter Thilo Hasler, Analyst, Sphene Capital GmbH (Vorstand DVFA e. V.)

Dr. Achim Herfs, Partner, Kirkland & Ellis International LLP

Dr. Gerhard Killat, Senior Advisor, ParkView Partners GmbH

Dr. Sabrina Kulenkamp, Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Thorsten Müller, Geschäftsführer, Lighthouse Corporate Finance GmbH (Vorstandsvorsitzender DVFA e. V.)

Dennis Muxfeld, Director, ValueTrust Financial Advisors SE

Prof. Christian Strenger, Aufsichtsrat, DWS Investment GmbH

Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions

Eine Fairness Opinion ist die Stellungnahme eines sachverständigen Dritten zur finanziellen Angemessenheit des Kauf- bzw. Angebotspreises bei einer Unternehmenstransaktion. Sie wird u. a. im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen und dem Erwerb börsennotierter Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angeboten im Auftrag der Organe der beteiligten Gesellschaften erstellt.

Der Markt für Unternehmenstransaktionen ist in den letzten Jahren gewachsen, internationaler geworden und hat sich weiter spezialisiert. Deshalb nimmt auch die Bedeutung von Fairness Opinions kontinuierlich zu. Aus diesem Grunde hat die DVFA ihre „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ komplett überarbeitet, um so den gestiegenen Anforderungen des Marktes zu entsprechen.

März 2023

Download:

Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (Kurzfassung)

Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (Langfassung)

Guidelines for the Preparation of Fairness Opinions (Short version)

Guidelines for the Preparation of Fairness Opinions (Long version)

Presse:

DVFA Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions 2023. Von Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, CVA, Prof. Dr. Christian Aders, CEFA, CVA, Dennis Muxfeld, CIIA, CVA. cf-fachportal.de, 29. September 2023

Fairness Opinion: Ein systemrelevantes Instrument. Gastbeitrag von Thorsten Müller. Erschienen in der Börsen-Zeitung, 06. April 2023

DVFA überarbeitet Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions. bondguide.de, 31. März 2023

Berufsverband DVFA empfiehlt mehr Unabhängigkeit. deal-magazin.com, 31. März 2023

Neu: DVFA Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinion. eacva.de, 31. März 2023

Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung

Gegenstand der folgenden Empfehlungen ist die Unternehmensbewertung als Grundlage einer angemessenen Abfindung, die an Minderheitsgesellschafter von Aktiengesellschaften für den Verlust ihrer Aktien geleistet wird.
Dezember 2012

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Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung

Guideline Analyst Presentations

Die DVFA Guideline Analyst Presentations soll Unternehmen bei der Optimierung ihrer Investor Relations unterstützen.

Obwohl üblicherweise als Analystenpräsentation bezeichnet, sind die Adressaten mehr als „nur“ Finanzanalysten. Analystenpräsentationen richten sich nicht nur an Anlageexperten der Käuferseite, z.B. Fondsmanager, Vermögensverwalter und Aktienstrategen, sondern auch an die Intermediäre von Anlageentscheidungen wie Ratinganalysten, M&A- und Corporate Finance-Mitarbeiter, Nachhaltigkeitsanalysten, Vermögensverwalter, Berater und – nicht zuletzt – auch Privatanleger.

Obwohl üblicherweise als Analystenpräsentation bezeichnet, sind die Adressaten mehr als „nur“ Finanzanalysten. Analystenpräsentationen richten sich nicht nur an Anlageexperten der Käuferseite, z.B. Fondsmanager, Vermögensverwalter und Aktienstrategen, sondern auch an die Intermediäre von Anlageentscheidungen wie Ratinganalysten, M&A- und Corporate Finance-Mitarbeiter, Nachhaltigkeitsanalysten, Vermögensverwalter, Berater und – nicht zuletzt – auch Privatanleger.

Juni 2020

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DVFA Guideline Analyst Presentations

Standards für Bondkommunikation

Die Standards verstehen sich als Empfehlung: zum einen an Bondemittenten, die schon mit Anleihen im Markt präsent sind, sowie für Debütanten, insbesondere mittelständische Unternehmen, die eine Begebung einer Anleihe planen oder bereits im Prozess der Begebungen sind. Insbesondere vor dem Hintergrund einer spürbaren Zunahme der Begebungen von Anleihen mittelständischer Unternehmen sowie des spezifischen Anleihesegments an der Frankfurter Wertpapierbörse kamen die Standards des Arbeitskreises zur rechten Zeit.

Die Kommission ist verstärkt in den Dialog mit Emittenten von Anleihen eingestiegen. Ziel war es dabei, Unternehmen Orientierung zu bieten, welche Anforderungen und Erwartungen Bondinvestoren an sie stellen, so dass Anleihen Erfolg beschieden ist und Unternehmen eine ausreichende institutionelle Reichweite erzielen können.

Bereits 2012 sind die Standards im Entry Standard und im Prime Standard der Deutschen Börse als Referenzgröße eingeführt wurden.

In Version 2.1 der Standards greift die DVFA Kommission Bondkommunikation, die die Standards erarbeitet hat, Anregungen aus der Praxis auf und erläutert die zu berichtenden Kennzahlen der Anleihe-Emittenten näher.

Juli 2014

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Standards für Bondkommunikation

DVFA-Grundsätze für Effektive Finanzkommunikation

Die DVFA Grundsätze für Effektive Finanzkommunikation beschreiben Erwartungen institutioneller Anleger und Finanzanalysten an die Finanzkommunikation von Unternehmen und erläutern, wie Abweichungen von diesen Erwartungen unter Umständen von den Adressaten interpretiert werden können.

Die Grundsätze verstehen sich bewusst als Empfehlungen – nicht Vorschriften – an Vorstände, IR-Manager und interessierte Kreise. 

Die in den Grundsätzen enthaltenen Empfehlungen basieren auf von Investment Professionals geschilderten Beispielen gelungener bzw. misslungener Finanzkommunikation. Mit Hilfe des aus der Konsumentenforschung abgeleiteten Verfahrens der „Critical Incidents“ wurden die Beispiele abstrahiert und systematisch in einem mehrstufigen Prozess mit einem erweiterten Kreis von Investment Professionals zu Empfehlungen verdichtet.

Erschienen sind die Grundsätze für Effektive Finanzkommunikation 2006 – d.h. vor 12 Jahren. Dennoch sind sie hochaktuell, wie die Beobachtung des Kommunikationsverhaltens vieler kapitalmarktorientierter Unternehmen tagtäglich zeigt.

Mai 2008

Download:

DVFA-Grundsätze für Effektive Finanzkommunikation

DVFA Principles for Effective Financial Communication

Positionspapier des DVFA Ethikpanels: Zur Förderung ethischer Tugenden in Finanzunternehmen

Das Positionspapier “Zur Förderung ethischer Tugenden in Finanzunternehmen” wurde 2015 von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Professor Julian Nida-Rümelin, Staatsminister a.D. und Philosoph, verfasst. 15 renommierte Kapitalmarktteilnehmer und Akademiker arbeiteten an Handlungsmaximen, die Investment Professionals Orientierung für ein ethisch ausgerichtetes Verhalten geben sollen.

Das Papier zeigt Wege auf, um verloren gegangenes Vertrauen in die Akteure an den Finanzmärkten zurück zu gewinnen. 

Als professionelle Standesorganisation, als „Gilde“ der Investment Professionals, hat die DVFA das Thema Ethik in der Finanzwirtschaft in den vorangegangenen Jahren verstärkt in den Markt getragen. 

Die DVFA legt Investment Professionals keinen Katalog von ethisch akzeptablen und nicht-akzeptablen Handlungen oder Produkten vor. 

Der Verband appelliert vielmehr an tugendhaftes Verhalten. Was das für den Einzelnen bedeuten kann – dafür gibt das vorliegende Positionspapier Hilfestellung.

September 2015

Download:

Positionspapier des DVFA Ethikpanels: Zur Förderung ethischer Tugenden in Finanzunternehmen – Version 1.0. September 2015 – Langfassung
Positionspapier des DVFA Ethikpanels: Zur Förderung ethischer Tugenden in Finanzunternehmen – Version 1.0. September 2015 – Kurzfassung
Position paper by the DVFA Ethics Panel: Promotion of ethical practices within the financial industry – Version 1.0. September 2015 – Long version
Zum Verhältnis Ökonomie & Ethik und den ökonomisch relevanten Tugenden Urteilskraft, Entscheidungsstärke, Besonnenheit und Integrität. Von Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, Leiter des Ethikpanels der DVFA

Evidence-based Investment Analysis (EBIA)

Die DVFA beschäftigte sich intensiv in verschiedenen Gremien mit Evidence-based Investment Analysis Startpunkt dazu bildete ein Roundtable von Akademikern und Kapitalmarktexperten, der am 01. Dezember 2017 stattfand.

Evidence-based Investment Analysis beruht auf Ansätzen, die darauf abzielen, Evidenzen systematisch und nach Möglichkeit regelbasiert als Grundlage von Investmententscheidungen zu nutzen. Ziel des Roundtables war es, die relevanten Fragestellungen, die wir zukünftig unter dem Label EBIA führen, zu definieren und damit von anderen relevanten Themengebieten abzugrenzen.

Eine vorläufige Definition von EBIA, zitiert aus einem Programm einer US-amerikanischen Konferenz zu EBIA, die im Dezember 2016 stattfand, lautet: „Evidence-Based Investing (EBI) is a disciplined approach to asset management that combines the data we have from the past and present with honesty about the unknowable future. Where others would use forecasts, relationships or emotions to guide their decisions, practitioners of EBI would substitute facts, logic and reason.“

Oktober 2017

Download:

Über Evidence-based Investment Analysis

Deutsche Grundsätze für Finanzresearch: Marktstandard im Sinne einer „Best Practice“

Die Deutschen Grundsätze für Finanzresearch (DGFR) in ihrer ersten Fassung wurden 2006 veröffentlicht und haben seitdem über viele Jahre als Standard für die Arbeit von Finanzanalysten und Brokern gedient.

Mit dem Inkrafttreten der MiFID II am 3. Januar 2018 haben sich jedoch viele gesetzliche und regulatorische Anforderungen an Finanzanalysten und Broker verändert.

Die DGFR 2.0 setzen sich, wie schon ihre Vorgängerversion, zusammen aus einem allgemeinen Teil – den Grundsätzen ordnungsmäßigen Finanzresearchs (GoFR) – und einem fachspezifischen Teil – den Mindeststandards für Finanzresearch (MSFR). Zusätzlich enthalten die DGFR 2.0 noch einen Passus, der sich mit dem Berufsbild und den Voraussetzungen des Arbeitsumfeldes von Finanzanalysten auseinander setzt, der den GoFR und den MSFR vorangestellt wurde. Die MSFR sind gegenüber der Vorgängerversion 1.0 über weite Passagen unverändert geblieben. Anpassungen wurden lediglich in zweierlei Hinsicht vorgenommen:

a) Referenzen an rechtliche und regulatorische Anforderungen wurden aktualisiert, und

b) die Auflistung von Research-Produkten wurde um Darreichungsformen und Formate ergänzt, die sich seit der Veröffentlichung der DGFR 1.0 im Jahre 2006 entwickelt haben. Dazu zählen Formen, deren Kern eher in einer Zurverfügungstellung von Finanzdaten besteht, wie auch erste Produkte, die auf einer maschinellen Verarbeitung von Finanzdaten („künstliche Intelligenz“) beruhen.

Mit Schreiben vom 2. Mai 2006 hatte seinerzeit die BaFin die DGFR in ihrer ersten Fassung als „Best Practice“ anerkannt: „Mit den vorliegenden Grundsätzen leistet der DVFA e.V. (…) aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag zu ergänzenden berufsständischen Marktstandards neben den verbindlichen gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Finanzanalysen. Die Grundsätze dienen dazu, „best practice“ im Sinne von Mindeststandards für Finanzresearch zu beschreiben sowie die Grundsätze für die Erstellung ordnungsmäßigen Finanzresearch darzulegen. Der Charakter als „bestpractice“-Regeln wird in den Grundsätzen auch deutlich hervorgehoben. Diese freiwilligen Marktstandards im Sinne von „best practice“ sind ausdrücklich zu begrüßen.“ Die DVFA würde es begrüßen, wenn auch die DGFR 2.0 von der BaFin anerkannt würden.

Bei der Erstellung von Research wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als selbstverständlich vorausgesetzt. Die Verwendung des Wortes „sollte“ beinhaltet eine Empfehlung. Die Regelung bleibt jedoch dem Ersteller bzw. seinem Unternehmen überlassen. In der Beschreibung der Standards beinhaltet dann das Wort „soll“ die Darstellung des Regelfalls, von dem begründete Ausnahmen möglich sind. Für die Mitglieder der jeweiligen Berufsverbände gelten natürlich auch die jeweiligen Kodizes.

Oktober 2018

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Deutsche Grundsätze für Finanzresearch 2.0

Leitfaden für Unternehmensbewertungen im Aktienresearch

Der Leitfaden für Unternehmensbewertungen im Aktienresearch thematisiert Bewertungsverfahren und die Definition bewertungsrelevanter Größen.

Die Bewertung eines Unternehmens sollte grundsätzlich mit Hilfe von mindestens zwei unterschiedlichen Bewertungsverfahren erfolgen (etwa Multiple-Bewertung, Bewertung durch Diskontierungsverfahren). Auf Branchenspezifika ist dabei gesondert einzugehen. Die Marktbewertung basierend auf Multiplikatorverfahren und die Bewertung durch Diskontierungsverfahren können ebenso auf die einzelnen Geschäftseinheiten/ Segmente angewandt werden („sum-of-the parts“-Bewertung).

Oktober 2018

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Leitfaden für Unternehmensbewertungen im Aktienresearch

DVFA-Leitfaden Impact Investing

Der Finanzsektor spielt aufgrund seiner Allokations- und Multiplikatorfunktion eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung einer gesamtgesellschaftlich geforderten sozial-ökologischen Transformation.

Fußend auf dem Pariser Klimaschutzabkommen und den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen wurden dazu seit 2015 diverse Initiativen gestartet, um Nachhaltigkeitsziele zu implementieren. Wie wirksam sind die Instrumente insgesamt? Wie können Investoren realen „Impact“, also die tatsächliche Erreichung von Nachhaltigkeitszielen, mit Investments erzeugen und darüber transparent berichten?

Der DVFA-Fachausschuss Impact hat einen Leitfaden veröffentlicht, der eine Bewertung bestehender Definitionen von Impact Investing und dessen Wirkungskanälen liefern und eine praxisnahe Anleitung zur Wirkungsmessung für Investments im liquiden wie illiquiden Bereich entwickeln soll.

Begriffsbestimmungen und Grundzüge

Michael Franz Schmidt, Vorstand und Co-Leiter der übergeordneten DVFA-Kommission Governance & Sustainability: „Jeder spricht über Impact Investing. Aber die Marktteilnehmer haben ein sehr unterschiedliches Verständnis davon, wenn sie den Begriff „Impact“ verwenden. Die DVFA will deshalb mit dem Leitfaden Orientierung geben, wie Anleger realen Impact generieren und darüber transparent berichten können.“

Impact aus Sicht der DVFA ist eine Wirkung, im Kontext des Kapitalmarkts, die eine (positive) Veränderung eines Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Parameters in Unternehmen, Organisationen oder Projekten durch konkrete Aktivitäten bewirkt. Impact-Investing sind daher wirkungsorientierte Anlagen und Investitionen, die die Intention haben eine positive, nachweisbare Nachhaltigkeitswirkung neben einem finanziellen Ertrag zu erzielen.  

Aus Sicht der DVFA gibt es drei notwendige Bedingungen:
Intentionale Wirkung: Die Aktivitäten des Investors müssen bewusst darauf ausgerichtet sein, eine positive Wirkung zu erzielen.
Nachweisbare Wirkung: Es sollte wissenschaftlich belegt sein, dass die Aktivitäten des Investors eine positive Wirkung entfalten können (theoretische Kausalitätsfundierung).
(Netto-) positive Wirkung: Die Aktivitäten des Investors sollten möglichst keine erheblich negative Wirkung und eine gesamtheitlich deutlich positive Wirkung bewirken. 

Impact lässt sich im Praxiskontext am besten entlang der akademisch belegten Wirkungskanäle identifizieren. Diese sind vor allem die Kapitalallokation, Engagement und weitere Wirkungskanäle, wie etwa das Signalling. Die Transformation von Unternehmen über diese Wirkungskanäle sollte im Zentrum des Impact Investing stehen. Die Legaldefinition nachhaltiger Investments (gem. Artikel 2 (17) SFDR) bzw. deren aufsichtsrechtliche Auslegung sollte entsprechend nicht nur auf bereits sehr nachhaltige Unternehmen beschränkt werden, sondern ausreichend Raum für transformative Aspekte bieten.

Investor- und Company-Impact

Dr. Gunnar Friede, Leiter Fachausschuss Impact, erläutert: „Eine Unterscheidung zwischen Company-Impact und Investor-Impact ist wichtig.“ Der Investor, als Teil-Eigentümer oder Fremdkapitalgeber, hat mit seinen Stewardship-Aktivitäten maßgeblichen Einfluss auf die Ausrichtung eines Unternehmens. Diese Sichtweise des Impact sollte in den nächsten Jahren auch in der regulatorischen Bewertung von Impact eine höhere Bedeutung finden. Die DVFA stimuliert daher die Debatte, um weitere Diskussionen und Research zu ermöglichen, wie Investor-Impact in Zukunft belastbarer ermittelt, abgegrenzt und dargestellt werden kann. Company Impact beschreibt die Wirkungen, die ein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat, etwa wenn es anderen Unternehmen oder seinen Kunden ermöglicht, ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern oder wenn seine Produkte und Dienstleistungen dazu beitragen, soziale Herausforderungen zu bewältigen. Hingegen beschreibt Investor-Impact die nachhaltige Veränderung eines Unternehmens und seines Geschäftsmodells, sofern sie durch die Aktivität eines Anlegers hervorgerufen worden ist.“

Gemeinschaftliches Engagement

Auch das gemeinschaftliche Engagement der im Finanzsektor tätigen Player könnte ein Ansatzpunkt sein, um Nachhaltigkeit entscheidend voran zu bringen. Kollaboratives Engagement nimmt in Deutschland einen vergleichsweisen geringen Stellenwert ein. Von Investoren wird zumeist die rechtliche Unsicherheit eines kollaborativen Engagements als zu hoch angesehen. Diese Unsicherheiten gilt es regulatorisch zu adressieren und das gemeinschaftliche Engagement zu fördern, um die Einflussmöglichkeiten von Investoren auf Unternehmen zu stärken.

Abschließend stellt der DVFA-Fachausschuss fest, dass die derzeitigen Sichtweisen zu Impact-Erzielung vielschichtig sind und es daher auf absehbare Zeit einer Standardisierung bedarf, um „Impact-Washing“ zu vermeiden und gesellschaftliche wie ökologische Ziele durch eine zweckdienliche Regulatorik zu flankieren.

Oktober 2023

Download:

DVFA-Leitfaden Impact Investing

DVFA Guide to Impact Investing

Presse:

Die drei ??? und Impact Investing. 16. Oktober 2023, boersen-zeitung.de (kostenpflichtiger Content)

„Impact Investing ist auch in liquiden Märkten möglich“. Im Gespräch: Michael Schmidt und Gunnar Friede, DVFA. 17. Oktober 2023, boersen-zeitung.de (kostenpflichtiger Content)

DVFA veröffentlicht Leitfaden für Impact Investments. private-banking-magazin.de, 18. Oktober 2023

DVFA-Praxisleitfaden zu Nachhaltigkeit in der Immobilienfinanzierung

Die DVFA-Kommission Immobilien hat jetzt einen Praxisleitfaden zu ESG in der Immobilienfinanzierung für gewerbliche Kreditnehmer veröffentlicht.

„Klimawandel und Klimaschutz werden sich in den kommenden Jahren auf Bau- und Immobilienwirtschaft, Eigentümer und Anleger auswirken. Aus den veränderten Rahmenbedingungen ergeben sich Anforderungen, die Gegenstand des jetzt vorgelegten Leitfadens sind“, erläutert Professor Dr. Sven Bienert MRICS REV, IRE|BS Institut für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg und Leiter der DVFA-Kommission Immobilien.

Der Leitfaden erläutert die einschlägige Regulatorik und unterfüttert sie ausführlich mit Beispielen aus der Bankenpraxis. Das daraus abgeleitete Rahmenwerk soll für Kreditnehmer eine Orientierung sein in Bezug auf Environmental-, Social-, Governance- (ESG)-Kriterien. Der Fokus liegt dabei auf der mit dem „E“ verbundenen ökologischen Betrachtungsweise.

Beginn der ESG-Transformation führt zu weitergehenden Standards

Bienert fasst die Ergebnisse zusammen: „Immobilienfinanzierer werden sich über die Politik, Markterfordernisse und die Kreditwirtschaft zukünftig stärker mit den aktuellen Rahmenbedingungen zum Klima- und Umweltschutz auseinandersetzen müssen. Hierbei sind wir aktuell erst am Anfang einer längeren Transformation, bei der künftig jedes Objekt und Projekt sich mit den weiteren Verschärfungen der Standards auseinandersetzen wird. Die Anforderungen werden alle Phasen bis hin zur Abwicklung betreffen und Kreditnehmer können sich durch gute Vorbereitung gegenüber Mitbewerbern hervorheben. Um die anstehenden Herausforderungen in Bezug auf die tiefgehende Transformation der (Immobilien-)Wirtschaft zu bewältigen, bedarf es einer kooperativen Zusammenarbeit der Stakeholder. Finanzierer und Kreditnehmer sind daher aufgerufen, nachhaltige Investments weiter zu forcieren.

Von zentraler Bedeutung ist dabei die Etablierung einheitlicher Standards von Daten und zur wirtschaftlichen Beurteilung im ESG-Kontext. Dabei wirkt die Heterogenität von Immobilieninvestoren, verwendeten Systemen aber auch die Unabhängigkeit der jeweiligen Kreditinstitute erschwerend. Aufgrund der starken Vernetzung unterschiedlicher Investoren mit unterschiedlichen Banken aber auch Banken untereinander im Konsortialgeschäft ist eine Annäherung der Kreditinstitute in ihren Standards gesamtwirtschaftlich dringend geboten. Dieses gilt, auch oder gerade weil es regulatorisch kaum einheitliche Anreize gibt. Unbeachtet und wenig verstanden sind derzeit die nachhaltigen gesellschaftlichen Auswirkungen, die sich auch auf das Investorenverhalten auswirken. So können beispielsweise neue Trends und Aspekte, wie Circular Economy oder die Social-Taxonomy, zu weitergehenden Standards für Bau und Betrieb von Gebäuden führen. Es ist davon auszugehen, dass ESG-Themen weiter an Bedeutung gewinnen und neben freiwilligen Bemühungen und Initiativen auch die Regulierung weiter zunehmen wird.“
 
Premiumsegmente bei besonders energieeffizienten Gebäuden

Welchen Einfluss die Auswertung und Ergebnisse von ESG-Daten mittelbar sowie unmittelbar auf die Wertindikationen bei beliehenen Immobilien bzw. den Zins bei besicherten und unbesicherten Krediten haben werden, bleibt abzuwarten, da viele Kreditinstitute selbst aktuell an der Entwicklung neuer Methoden und Verfahren arbeiten und sich ein einheitlicher Marktstandard noch nicht abzeichnet.  Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch bereits heute ein Preis-Premium bei besonders energieeffizienten Gebäuden: „Green Premium“ sticht „Brown Discount”. Weiter ist davon auszugehen, dass die heutige „grüne“ Immobilienfinanzierung zum neuen Standard werden wird.

Oktober 2023

Download:

DVFA-Praxisleitfaden für gewerbliche Kreditnehmer: ESG in der Immobilienfinanzierung

Presse:

DVFA bringt ESG-Leitfaden für die Finanzierung heraus. iz.de, 18. Oktober 2023

DVFA Kodex für Nachhaltigkeit im Anlageprozess

Der DVFA Kodex für Nachhaltigkeit formuliert fünf Thesen, die die Basis für nachhaltiges Investieren sein sollen. Nachhaltigkeit ist für alle Investment Professionals relevant. 

März 2018

Download

DVFA Kodex für Nachhaltigkeit im Anlageprozess

DVFA Code for Sustainability in Investment Processes

Weiteres

DVFA-Kodex für Nachhaltigkeit im Anlageprozess. Von Ralf Frank, DVFA, und Dr. Henrik Pontzen, HSBC, Vorstand DVFA. Börsen-Zeitung, SERIE: Nachhaltigkeit im Finanzsektor, Folge 36, Seite 3, 21. März 2018

Berliner Appelle: Deutschland darf in Sachen nachhaltige Finanzmärkte nicht den Anschluss verpassen. Rat für Nachhaltige Entwicklung, 7. Mai 2018

KPIs for ESG

KPIs for ESG 3.0 (Key Performance Indicators for Environmental Social & Governance Issues) definieren Kriterien mit jeweils ein bis zwei Leistungsindikatoren für 114 Subsektoren gemäß Stoxx Industry Classification Benchmarks. Dieser Reportingstandard findet seit seinem Erscheinen große Resonanz, und gilt, obwohl schon 2008 veröffentlicht, nach wie vor als das Standardwerk.

Seit Juni 2011 bilden die KPIs for ESG das Rückgrat der STOXX ESG Global Leaders Indexfamilie.

September 2010

Download:

KPIs for ESG 3.0

Non-GAAP-Earnings-Adjustments

Non-GAAP-Earnings-Adjustments sind freiwillig publizierte Anpassungen von Erfolgsgrößen, die an reglementierten Jahresüberschussgrößen ansetzen und diese modifizieren. Für diese Anpassungen gibt es keinen akzeptierten Berichtsstandard, so dass die Ergebnisse für Investment Professionals häufig schwer oder gar nicht zu vergleichen sind.

Die Forderungen der DVFA umfassen zwölf Empfehlungen für eine analysten- und investorenorientierte Non-GAAP-Berichterstattung. Die aktuellen Anforderungen der DVFA schließen sich heute nahtlos an eine Veröffentlichung an, die 2012 als Gemeinschaftspublikation der DVFA mit PwC und Prof. Alexander Bassen von der Universität Hamburg als „Richtlinie Non-GAAP-Earnings-Adjustments“ veröffentlicht worden war.

Presse:
DVFA legt Empfehlungen für Non-GAAP-Berichterstattung vor. www.institutional-money.com, 19. November 2018

November 2018

Download:
Non-GAAP-Earnings-Adjustments 2.0

DVFA Policy for Responsible Investment Scoring (DVFA PRISC)

Mit dem DVFA Policy for Responsible Investment Scoring (DVFA PRISC) stellt die DVFA ein Hilfsmittel zur Bestimmung einer verantwortungsvollen Geldanlagepolitik bereit. Mit DVFA PRISC können Nutzer ihre individuelle verantwortungsvolle Geldanlagepolitik durch Gewichtung von Kriterien (Ausschlüsse, Impact/SDG-Ziele, ESG-Methode/Messung, Engagement/Voting) festlegen. Anschließend können sie frei bestimmbare Portfolios/Fonds anhand von jeweils drei Ausprägungen/Optionen der Kriterienerfüllung selbstständig beurteilen, z.B. auf Basis von Fondsdokumenten.

April 2020

Download:

Nachhaltigkeits-Klassifizierung als PDF
PRISC – Erläuterungen als PDF
Spreadsheet für frei individualisierbare PRISC

Presse:

German asset management body launches ESG scoring tool. responsible investor, 09. April 2020

Werkzeug für verantwortliche Investoren. Handelsblatt BUSINESS BRIEFING NACHHALTIGE INVESTMENTS, auf Seite 14, 08. Mai 2020

DVFA-Rating Standards

Angesichts der zunehmende Bedeutung von Ratings und des Aufkommens neuer Marktakteure hat die DVFA bereits im Jahre 2000 eine unabhängige Kommission zur Erarbeitung von „Rating Standards“ ins Leben zu rufen. Die erste Fassung der DVFA-Rating Standards wurde 2001 veröffentlicht.

Bei der Entwicklung der Standards stand die zurzeit verstärkt diskutierte Forderung nach mehr Transparenz im Vordergrund. Nicht die Kontrolle oder Bewertung von Ratingverfahren und Rating-Agenturen werden angestrebt, sondern vielmehr sollen Transparenzstandards formuliert werden. Die Standards stellen dazu einen Katalog von Informationen zusammen, der es Unternehmen und Finanzmarktteilnehmern erlaubt, Methode und Aussage der Ratingverfahren einzuschätzen und nachzuvollziehen. Die Rating-Ersteller können mit Hilfe der Standards entscheidungsrelevante Informationen offenlegen, um die Ratingergebnisse vergleichbar zu machen.

Einige Fragen aus dem Katalog der DVFA-Standards verdeutlichen die Anforderungen: Aus welchen Quellen stammen die Informationen, die Grundlage für das Ratingsystem sind? In welchem Maße sind Ratingunternehmen und beurteiltes Unternehmen am Ratingprozess beteiligt? Welche Ausfallraten sind mit den einzelnen Ratingklassen der verwendeten Skala in der Vergangenheit verbunden gewesen? Veröffentlicht das Ratingunternehmen regelmäßig Angaben zur Güte seiner Ratingergebnisse?

Im Zuge der Überarbeitung 2006 wurden die Standards ins Englische übersetzt und auf weitere Ratingverfahren bzw. -objekte, z.B. das Fondsrating, ausgeweitet, nachdem ursprünglich nur das Kreditrating als Unternehmensrating adressiert war.

Die Kommission hat die Rating Standards im Sommer 2012 überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sie keiner grundsätzlichen Überarbeitung bedürfen und weiterhin aktuell sind. Die DVFA wird sie mit kleinen Änderungen weiterhin als gültigen DVFA-Standard führen.

Dezember 2006

Download:

DVFA-Rating Standards und DVFA-Validierungsstandards
DVFA-Rating Standards and DVFA-Validation Standards

Anforderungen an Structured Finance Ratings

Arbeitskreis 1: Ratingrelevante Aspekte der Mezzanine-Finanzierung

Die Arbeit des Arbeitskreises 1 verfolgt das Ziel, Empfehlungen zu erarbeiten, wie hybride Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Bilanz und des Bilanzratings behandelt werden sollten.

Das Angebot an mezzaninen Finanzierungen in Deutschland und Europa hat in den letzten Jahren sowohl im Hinblick auf das Volumen als auch auf die Vielfalt der Erscheinungsformen deutlich zugenommen. Mit der Erweiterung des Angebotsspektrums und den unterschiedlichen individuellen Ausgestaltungen geht die Gefahr einer mangelnden Markttransparenz einher. Zum einen haben die kapitalaufnehmenden Unternehmen hohe Such- und Informationskosten, um das richtige Angebot zu finden. Zum anderen dürfte – insbesondere bei den verbrieften Varianten – das unübersichtliche Angebot auch das Interesse potenzieller Investoren am Kapitalmarkt dämpfen.

In einem ersten Schritt werden deshalb vom Arbeitskreis am Beispiel von Genussrechtsvereinbarungen ein Kriterienkatalog und eine Kriterienmatrix erarbeitet, die den Finanzmarktteilnehmern (z.B. als zusätzliche Anhangangabe zu den bilanzierten hybriden Finanzierungsinstrumenten) die Beurteilung der Eigenkapitalähnlichkeit ermöglichen.

In einem zweiten Schritt ist dann zu analysieren, wie sich mezzanine Finanzierungen auf das Ergebnis von Bilanzratings auswirken. Auf der Basis von Modellrechnungen wird dabei zunächst untersucht, wie verschiedene Ratingsysteme auf unterschiedliche Ausstattungen mit wirtschaftlichem Eigenkapital reagieren. Im Rahmen einer verfeinerten Sensitivitätsanalyse ist dann zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Umbuchung von Fremdkapital in mezzanines Kapital z.B. bei einem Unternehmen, das auf der „Kippe“ zwischen Speculative- und Investment-Grade steht, zu einem Upgrade führen kann.

Juli 2007

Download:
Mezzanine Finanzierungsformen und Bilanzrating

SDG-Wirkungsmessung – ein Update zu Datenanbietern und deren Methodik

In unserer Version aus dem Jahr 2020 haben wir einen Überblick über elf Datenanbieter gegeben, die Wirkungsdaten oder Wirkungsmessungen auf der Grundlage der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) auf dem Markt anbieten. Seit dieser Publikation haben wir eine Fülle neuer Entwicklungen auf dem Markt gesehen, nicht nur in Bezug auf die Methodik, sondern auch neue Markt-teilnehmer, die ebenfalls Daten in diesem Bereich anbieten. Zum allgemeinen Verständnis: Die 17 SDGs wurden von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 als Teil ihrer Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eingeführt. Es ist allgemein bekannt, dass die Anpassung der Ziele auf Länderebene erfolgen sollte, aber im Laufe der Jahre haben wir gesehen, dass Unternehmen die SDGs einbeziehen, um den Markt über die Auswirkungen zu informieren, die sie bei der Lösung gesellschaftlicher und ökologischer Herausfor-derungen haben, und in jüngster Zeit sogar die SDGs in die Fondsstrategie einbeziehen.

Oktober 2023

Download:

SDG-Wirkungsmessung – ein Update zu Datenanbietern und deren Methodik

Impact Measurement – An update on data providers and their methodologies

DVFA-Small Cap Reporting Standards

Die Small Cap Reporting Standards (SCRS) wurden vom DVFA-Arbeitskreis Small Caps entworfen. Sie basieren auf Informationsbedürfnissen von Investoren und Finanzanalysten und sind dazu konzipiert, mittelständischen Unternehmen die Kommunikation mit Aktien- und auch Anleiheninvestoren zu erleichtern. Die SCRS bestehen aus einem Entry Level und einem Prime Level, der alle Kriterien der SCRS enthält.

Mittelständische Unternehmen werden eingeladen, SCRS für ihre Kapitalmarktkommunikation zu verwenden. Dabei helfen SCRS Unternehmen nicht nur dabei, wesentliche Informationen in strukturierter und damit vergleichbarer Form zu kommunizieren, sondern dienen auch als internes Werkzeug für die Vorbereitung von Investorengesprächen. Die DVFA ist davon überzeugt, dass gerade kleine und mittelgroße Unternehmen potenziellen und aktuellen Investoren und Finanzanalysten die Informationsverarbeitung erleichtern können, in dem sie die SCRS anwenden, und damit Informationsbedürfnissen und Fragen zuvorkommen. Zu diesem Zweck hat die DVFA ein Reportingschema („Template“) verfügbar gemacht, das Unternehmen die Erstellung und Versendung von SCRS-Berichten erleichtert.

Juli 2012

Download:

DVFA-Small Cap Reporting Standards
Reportingschema – Template
Reportingschema – Template Entry Level

DVFA Stewardship-Leitlinien: ein Standard für die Umsetzung treuhänderischer Verantwortung von Investoren in Deutschland

Institutionelle Investoren und Asset Manager als Vermögenstreuhänder haben die Verantwortung, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln und auf die Unternehmen, in die sie investieren, zum Wohle aller Stakeholder einzuwirken. Durch Verfolgung des von der EU propagierten Bekenntnisses zu Sustainable Finance sollen sie auch dazu beitragen, positive Effekte für Umwelt und Gesellschaft zu erzielen. Ein fundierter Investorendialog und der Einsatz von Stimmrechten sind dabei wesentliche Mitwirkungselemente.

International hat sich für dieses erweiterte Verständnis von treuhänderischer Verantwortung der Begriff „Stewardship“ etabliert. In vielen Ländern sind Stewardship Codes als Orientierungsrahmen für institutionelle Investoren und Asset Manager zum Standard geworden. In Deutschland gibt es bisher keine gezielte Betrachtung von Stewardship. Gleichzeitig konkretisiert die Ende 2019 durch das ARUG II in deutsches Recht umgesetzte EU-Aktionärsrechterichtlinie diese Anforderungen an in Deutschland tätige Vermögenstreuhänder.

Die DVFA hat die Stewardship-Leitlinien aus dem Jahr 2019 nun aktualisiert. Federführend dabei war der DVFA-Fachausschuss Governance & Stewardship unter der Leitung von Ingo Speich, Vorstand der DVFA. 

Die DVFA Stewardship-Leitlinien sind Ausdruck der besonderen treuhänderischen Verantwortung von Kapitalmarktteilnehmern. Bereits der erste Entwurf der DVFA Stewardship-Leitlinien 2019 diente deutschen, aber auch internationalen Kapitalverwaltungsgesellschaften als anerkannter Marktstandard.

Die nun erfolgte Überarbeitung zollt der dynamischen Weiterentwicklung guten Stewardships Rechnung. Neben notwendigen redaktionellen Änderungen, welche den Anforderungskatalog präzisieren, wurde die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Service Provider sowie die Transparenz der eigenen Governance-Strukturen neu aufgenommen.

Mit den überarbeiteten DVFA Stewardship-Guidelines 2023 beabsichtigt der Fachausschuss Governance & Stewardship auch kleinere und mittlere Asset Manager anzusprechen, um auf diese Weise die Reichweite des Regelwerks zu erhöhen.

Oktober 2023

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DVFA Stewardship-Leitlinien

Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung

Am 26. Juli 2018 wurden die Ergebnisse eines hochrangigen Arbeitskreises – die Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung – veröffentlicht. Im Arbeitskreis namhafter Aufsichtsratsvorsitzender börsennotierter Unternehmen in Deutschland sowie Vertreter wesentlicher institutioneller Investoren, Wissenschaftler und Corporate-Governance-Experten haben u.a. unsere Kommissionsmitglieder Henrike Kulmann (AGI), Michael Schmidt (Deka Investment), Ingo Speich (Union Investment), Prof. Christian Strenger (DWS & HHL Leipzig) sowie Hendrik Schmidt (DWS) mitgearbeitet. Der Arbeitskreis hat Best-Practice-Leitlinien für eine einfache und an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichteten Vorstandsvergütung erarbeitet.

Ziel der Leitlinien ist es, die Komplexität der Vergütungssysteme zu reduzieren, Transparenz und Verständlichkeit in der Vergütungskommunikation zu erhöhen sowie allen börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland eine praktikable Übersicht über Investorenerwartungen hinsichtlich Vorstandsvergütung zur Verfügung zu stellen.

Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

Um den Dialog zwischen institutionellen Investoren und Aufsichtsräten so fruchtbar wie möglich zu gestalten, hat die Initiative „Developing Shareholder Communication“ im Juli 2016 acht Leitsätze formuliert. Diese richten sich an Investoren und an die in Deutschland börsennotierten Unternehmen mit Aufsichtsrat.

Die Leitsätze zum Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat sollen eine praktische Orientierungshilfe hinsichtlich der Themen, der Beteiligten und der Ausgestaltung eines solchen Dialogs bieten und zugleich Leitplanken für die Kommunikation börsennotierter Unternehmen setzen. Darüber hinaus sollen sie zur Verbreitung guter Dialogformen beitragen.

Gemeinsame Zielsetzung der Initiative war es, orientierungsgebende und aus der Praxis abgeleitete Leitsätze innerhalb der geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland zu entwickeln. Neben der federführenden Arbeitsgruppe, die mit Unternehmens- und Investorenvertretern sowie Wissenschaftlern besetzt war, wurde die Initiative beratend von einer Stakeholder-Gruppe begleitet, in der auch Repräsentanten der Regulatoren sowie ausgewählter Verbände und Organisationen vertreten waren. Die DVFA war an der Initiative beteiligt.

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Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

Positionspapier zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Unternehmen

Erstmals seit der ursprünglichen Veröffentlichung im Jahr 2018 hat der DVFA-Fachausschuss Governance & Stewardship sein Positionspapier zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Unternehmen umfassend überarbeitet und aktualisiert.

Diese Überarbeitung bringt wesentliche Präzisierungen mit sich, die die Identifikation unabhängiger und nicht unabhängiger AR-Mitglieder zielgerichteter ermöglichen und im Einklang mit internationalen Governance-Rahmenwerken sowie den Anforderungen von Investoren stehen soll.

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Position zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern

Konsultationen

Klare Standpunkte, Kritik und Verbesserungsvorschläge im Sinne der Investment Professionals – die DVFA meldet sich zu Wort.

DVFA-Kommission Finanz- und Kapitalmarkt

Die Fachausschüsse der DVFA-Kommission Finanz- und Kapitalmarkt decken ein breites Spektrum ab – von der Geldpolitik, über das zukunftsweisende Thema Digital Assets und Blockchain, bis hin zu Kapitalmarktunion und Regulatorik. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterstützung der Interessen von KMU.

01.03.2022 DVFA Stellungnahme: DVFA setzt sich kritisch mit aktueller EU-Konsultation zum Thema KMU auseinander

DVFA-Kommission Governance & Sustainability

Die DVFA-Kommission Governance & Sustainability, die sich maßgeblich aus Investorenvertretern und Wissenschaftlern zusammensetzt, tritt für ein verantwortungsvolles Zusammenspiel von Unternehmen und Investoren am deutschen Kapitalmarkt ein – mit dem Ziel, Best Practice in der Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance) ebenso zu fördern wie das wichtige Thema Nachhaltigkeit (Sustainability). Zu den Aktivitäten der Kommission gehört es, aktuelle Aspekte von Corporate Governance und Sustainability zu thematisieren, Standards mitzuentwickeln und relevante regulatorische Prozesse mitzugestalten.

20.02.2023 Kommentierung zu Mehrstimmrechtsaktien
02.05.2022 Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen
11.03.2022 Stellungnahme zum Entwurf Deutscher Governance Kodex 2022
11.03.2022 Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verstetigung der Einführung virtueller Hauptversammlungen

DVFA-Kommission Unternehmensanalyse

Ziel des Kommission ist es, die Analyse börsennotierter Unternehmen (insbesondere Small & Mid Caps) durch Analysten und Investoren über Standards und Best-practice-Vorgaben zu optimieren. Damit sieht sich die Kommission als Wegbereiter für professionelle Anleger, sich versiert am börsennotierten Mittelstand zu beteiligen. Sie will auch den Emittenten als Sparringspartner dienen, ihre IR-Kommunikation  professionell und auf den Anleger ausgerechnet zu positionieren. Zudem versteht sich die Kommission als Think-Tank, der zur Weiterentwicklung der Methodik der Unternehmensanalyse und -bewertung beiträgt. Schließlich vertritt die Kommission die DVFA gegenüber Standardsetzern und Gesetzgebern.

Schwerpunktthemen: Unternehmensbewertung, Aktienanalyse, Rechnungslegung, ESG, Non-Financials und  nicht standardisierte Perfomance-Daten.

19.03.2024 DVFA beteiligt sich an ESMA-Konsultation zum ESAP – Fehlendes Qualitätssicherungssystem gefährdet Kapitalmarktunion