Zertifizierte Mitgliedschaft – Sie können sich freiwillig zertifizieren lassen

Mit der Selbstauskunft beschreitet die DVFA einen neuen Weg, der neue Anforderungen an Sie als Mitwirkende im Berufsverband der Investment Professionals mit sich bringt.

Mit der Mitgliedschaft in Ihrem Berufsverband DVFA haben Sie bereits Ihre Bereitschaft gezeigt, sich fortzubilden oder über Engagements in der Finanzcommunity aktiv zu werden. Sie, wie die meisten Mitglieder der DVFA, haben schon in irgendeiner Form an einem Programm oder einer Qualifizierung im Finanzsektor teilgenommen. Sie engagieren sich in diversen Verbänden, besuchen Veranstaltungen, halten Vorträge, nehmen an Panels teil und schreiben Beiträge für Publikationen.

Der Berufsverband DVFA hat sich ausdrücklich auf die Fahne geschrieben, das autonome Wissensmanagement und die Veränderungsbereitschaft der DVFA-Mitglieder zu stärken. Alle die oftmals sehr unterschiedlichen Bildungsbiographien, die Sie als wertvolles Gut mit in den Verband einbringen, erfahren im Hinblick auf die Wissensgegenstände und die Wissenstiefe eine Veränderung, wenn Sie (weiter) lernen und sich (weiter) engagieren – als Mitglied des Verbandes der Investment Professionals.

Die Selbstauskunft bietet die Möglichkeit, Wissensmanagement auf einer übergeordneten Ebene zu betreiben. Voraussetzung dafür ist die Autonomie der Lernenden mit den ganz unterschiedlichen Engagements, die Sie vorzuweisen haben. Die DVFA-Selbstauskunft misst eine Form der Zielerreichung, indem sie mittels einer Festlegung Punkte für Ihre Aktivitäten in der Finanzcommunity vergibt. Dies impliziert, dass der Einsatz honoriert wird. Wir zielen damit auf das Lernen als selbstgesteuerte Aktivität, das heißt, wir zeichnen ein Abbild Ihrer intrinsisch motivierten und selbst gesteuerten Aktivität.

Mit der Selbstauskunft und Ihren individuellen Ergebnissen bekommen Sie für sich eine Benchmark für Ihren Wissensstand. Aber Sie bekommen auch einen Ausweis Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich im zunehmenden Wettbewerb als sehr nützlich erweisen kann.

Wir hoffen, unsere Bemühungen auf diesem Feld und die Weiterentwicklung der DVFA finden Ihren Zuspruch und rege Teilnahme.

Die Professionsordnung des DVFA e. V.

Die Professionsordnung des DVFA e. V. (im Folgenden „PO“) beschreibt im Wesentlichen Anforderungen an DVFA-Mitglieder in Bezug auf Weiterbildung und Engagement für den Berufsstand. Die PO ist ein integraler Bestandteil des Selbstverständnisses der DVFA, um in der Öffentlichkeit, gegenüber dem Gesetzgeber und der Marktaufsicht zu dokumentieren, dass sich das Ausbildungs- und Wissensniveau der Mitglieder des DVFA wechselnden Rahmenbedingungen und komplexer werdenden Anforderungen kontinuierlich anpasst, und DVFA-Mitglieder sich für die Weiterentwicklung ihres Berufsstands, die Weiterentwicklung von Standards sowie die Förderung der Marktintegrität durch Engagement, auch ehrenamtliches, einsetzen. Es ist daher für Mitglieder der DVFA selbstverständlich, sich kontinuierlich weiterzubilden sowie für ihren Berufsstand zu engagieren und dies pro Zweijahresperiode durch den Erwerb von Credit Points nachzuweisen.

Die PO dient somit dazu, das Vertrauen in die Mitglieder der DVFA nachhaltig zu erhöhen. Sie dient darüber hinaus vor allen Dingen dazu, die freiwillige Verpflichtung zu Engagement und lebenslangem Lernen öffentlichkeitswirksam zu dokumentieren. Die PO ist von allen ordentlichen Mitgliedern zu befolgen und ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der ordentlichen Mitgliedschaft.

Die sich aus dieser PO ergebende Verpflichtung, Credit Points nachzuweisen, kann auch über Ausbildungsveranstaltungen oder Engagements abgedeckt werden, die nicht von der DVFA durchgeführt werden oder innerhalb der DVFA erbracht werden.

Die PO beschreibt alle Anforderungen, um die Weiterbildungsverpflichtung bzw. Verpflichtung zu Engagement für den Berufsstand im Sinne der Satzung der DVFA zu erfüllen.