Die DVFA hat sich an der „Consultation on Technical Advice for MiFID II“ der europäischen Börsenaufsicht (ESMA) beteiligt. Wesentlicher Grund für diese von der Europäischen Kommission initiierte Konsultation der ESMA ist die geplante Rückkehr, exekutionsbedingte Wertpapierdienstleistungen und Finanzresearch im Paket anzubieten und zwar unabhängig von der Marktkapitalisierung des Emittenten. Dieses Vorhaben befürwortet die DVFA ausdrücklich.
„Die DVFA war bereits bei Einführung von MiFID II im Jahre 2018 ein großer Kritiker des sogenannten ‚Unbundlings‘, bei dem abwicklungsspezifische Wertpapierdienstleistungen und Finanzresearch getrennt bepreist werden mussten“, sagt Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender der DVFA.
Diese Regelung führte erwartungsgemäß zu einem partiellen Austrocknen des Marktes für Finanzresearch für Nebenwerte. In Deutschland betraf das sowohl kleinere MDAX- sowie SDAX-Werte und gelistete KMU. Aufgrund zunehmenden Drucks im Markt erlaubte die ESMA das Bundling 2021 erneut für Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von bis zu 1 Mrd. Euro. Nun soll das Bundling unabhängig von der Marktkapitalisierung wieder ermöglicht werden.
„Wir halten es für ein wichtiges Signal für alle Kapitalmarktteilnehmer, dass die ESMA eine vom Markt als kritisch eingestufte Regulierung wieder zurücknehmen möchte. Eben weil eine Rücknahme einer Regulierung selten ist, befürworten wir diesen Schritt ausdrücklich“, ergänzt Roger Peeters, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DVFA.
Gleichwohl verdeutlicht diese Konsultation jedoch auch, wie langwierig und herausfordernd die Anpassung regulatorischer Vorgaben ist. Seit der Einführung von MiFID II im Jahr 2018 beschäftigt das Thema Unbundling den Markt bereits seit fast einem Jahrzehnt, die vorangegangenen Vorbereitungszeit für die betroffenen Marktteilnehmer eingerechnet. Dies unterstreicht die erhebliche Verantwortung des Regulators, da regulatorische Vorgaben nicht beliebig ein- oder ausgeschaltet werden können. Fraglich ist nun, ob die Marktteilnehmer zum Bundling zurückkehren, da eine abermalige Anpassung der IT-Systeme und Prozesse erneute hohe Kosten verursachen würde.
Die DVFA sieht es äußerst kritisch, dass die Konsultation offenlegt, wie die wahrscheinliche Rückkehr zum Bundling erneut mit zahlreichen Detailanforderungen verknüpft werden soll, um beispielsweise Fonds vor übermäßigen Kosten zu schützen.
Müller und Peeters sind der Ansicht, dass das völlig unnötig sei, da sich jeder Anbieter mit einer zu hohen Total Expense Ratio (TER) selbst aus dem Markt preise.
Die DVFA bewertet die derzeitige Kapitalmarktregulierung als ausgesprochen kleinteilig. Daher empfiehlt sie der ESMA und der Europäischen Kommission, in den kommenden Jahren gezielt an einer Verschlankung der regulatorischen Vorgaben zu arbeiten – im Einklang mit den jüngsten, begrüßenswerten Ankündigungen der EU-Kommission.
Presse
DVFA warnt vor kleinteiliger Regulierung. portfolio-institutionell.de, 04. Februar 2025
DVFA begrüßt Wiedereinführung des Bundlings. institutional-money.com, 04. Februar 2025
DVFA befürwortet Bundling-Rückkehr bei Research. boersen-zeitung.de, 04. Februar 2025 (kostenpflichtiger Content)