Gerne nimmt die DVFA Kommission Governance & Stewardship die Gelegenheit wahr, für den Berufsverband DVFA e.V. zu dem vom Bundesministerium der Justiz am 9. Februar 2022 veröffentlichten Referentenentwurf zur Verstetigung der Einführung virtueller Hauptversammlungen Stellung zu nehmen. Aufgrund der besonderen Bedeutung und der Auswirkungen dieser vorgeschlagenen Regelungen auf die verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsrechte der Aktionäre sind sämtliche Bestrebungen zur Ermöglichung weiterer Formate zur Durchführung einer Hauptversammlung als oberstes Entscheidungsorgan von Aktiengesellschaften genauestens zu prüfen.

Etwaige Abweichungen oder Einschränkungen der Rechte der Aktionäre sind gegen die Interessen der Aktionäre abzuwägen. Im Zweifelsfalle ist das Interesse der Aktionäre in ihrer Funktion als Eigentümer höher zu gewichten als die Interessen der anderen Organe der Gesellschaft, namentlich Vorstand und Aufsichtsrat.

Nachfolgend möchten wir nur zu den aus unserer Sicht wichtigsten Punkten Stellung nehmen und verweisen darüber hinaus auf die ausführliche Stellungnahme des BVI, die vom DVFA e.V. unterstützt wird:

Zur vollständigen Stellungnahme

Presse:

DVFA: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verstetigung der Einführung virtueller HVs. bondguide.de, 21. März 2022

DVFA: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verstetigung der Einführung virtueller HVs. finanznachrichten.de, 21. März 2022