Die DVFA Kommission Immobilien kommt in ihrer Analyse der aktuellen Immobilienmarktlage in Deutschland zu dem Schluss, dass keine generellen Einschränkungen bestehen, um für Jahresabschlüsse belastbare Fair Values/Marktwerte herzuleiten. Investoren und Immobilienbewerter sollten auf bestimmte Aspekte im Bewertungsprozess verstärkt achten. Insbesondere im Umgang mit „Special Assumptions“ und „Disclaimern“ ist Vorsicht geboten.

In der vorliegenden Stellungnahme bringt die DVFA Kommission Immobilien unter der Leitung von Professor Sven Bienert, Universität Regensburg, ihre Markteinschäzung zum Ausdruck und ordnet die aktuelle Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen der Grundstückswertermittlung im deutschen Immobilienmarkt vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Auswirkungen. Darüber hinaus werden Hinweise gegeben, um das Bewusstsein für Anforderungen an qualitativ hochwertige Bewertungsgutachten weiter zu fördern. Die folgenden Ausführungen sollen insbesondere Investoren Orientierung geben, was diese als Auftraggeber von Bewertungsgutachten vom Sachverständigen erwarten können (bzw. vice versa was dieser liefern kann).

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Presse:

DVFA sieht Marktrisiken, aber keine Bewertungsunsicherheit. Immobilien-Zeitung, 14. Dezember 2020